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MdB Pilger besucht den VBB-Bereich BAAINBw

Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Detlev Pilger besuchte am Freitag, 04. März 16 den VBB-Bereich BAAINBw in Koblenz-Rauental und nahm sich reichlich Zeit für das intensive Gespräch mit dem Vorsitzenden Jakob Milles und weiteren Vorstands- und Personalratsmitgliedern.














Die besprochenen Themen waren zum Beispiel:

  • Attraktivitätsgesetz unter Mißachtung des zivilen Teils der Bundeswehr
  • Forderung nach Wiedereinführung der Technikerzulage
  • Mißliche Beförderungssituation der Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes
  • Ungleichbehandlung gegenüber Soldaten, neuerlich auch noch bei der Anerkennung von Reisezeiten als Arbeitszeit (von wegen eine Bundeswehr mit einem Personalkörper)
  • Ständige Neuorganisationen (moderate Nachjustierungen) im BAAINBw
  • Einrichtung der Projektmanagementorganisation für die Leuchtturmprojekte
  • Wildwuchs beim Einkauf von Unterstützungsleistungen der Industrie
  • Reichlich unbesetzte Dienstposten aufgrund der über Jahre verfehlten Personalpolitik
  • Mangelhafte Nachwuchsgewinnung
  • Völlige Orientierungslosigkeit bei der Frage der Unterbringung der Beschäftigten des BAAINBw in Koblenz und Lahnstein

Nicht alle Themen waren neu, aber alle sind nicht zur Zufriedenheit des Verbandes gelöst.

Neu war aber, dass sich MdB Pilger fast zwei Stunden Zeit für das Gespräch nahm und es somit möglich war, die komplexen Sachverhalte endlich auch einmal komplex darzustellen. Für die Bereitschaft zum Gespräch und für das offene Ohr über den langen Zeitraum bedankt sich der VBB-Bereich BAAINBw ausdrücklich bei Herrn Pilger.

Vereinbarungsgemäß werden wir zu den o. a. Themen mit ihm im Gespräch bleiben. Zudem wird Herr Pilger verschiedene Problemstellungen sowohl an Mitglieder des Verteidigungsausschusses als auch an Staatsekretärin Frau Dr. Suder adressieren.

Wir lassen nicht nach!

VBB- alles andere ist für Beamtinnen und Beamte nur Behelf !

Einladung zur Veranstaltung IT-Sicherheit

Die Veranstaltung  "IT-Sicherheit - Alles rund um die Sicherheit Ihres Computers" 
findet am 23.11.2015 im Dr. Rabus Haus, Saal B in der Zeit von 11:45 Uhr bis 13:30 Uhr statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer. 

Zum Wegwerfen zu schade -VBB Bereich IX spendete für Flüchtlinge in Koblenz

Mit der Neumöblierung der Geschäftsstelle des VBB Bereiches IX fanden die ausgedienten Schreibtische und die Tagungsraumausstattung keine weitere Verwendung mehr.

Um einer Entsorgung vorzubeugen, fragte Vorstandsmitglied und Sprecher der Ruheständler, Peter Balmes  kurzerhand bei der Verwaltung der Stadt Koblenz an, ob dieses Mobiliar für die Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte in Koblenz Verwendung finden könnte.

Nach einer Begutachtung der Gegenstände durch die zuständigen Ämter der Stadt Koblenz vor Ort in der Geschäftsstelle, fiel die Entscheidung, mit diesem Mobiliar die Flüchtlingsunterkunft in Koblenz-Rauental auszustatten. Die Verwaltung der Stadt Koblenz organisierte kurzfristig die Abholung der Gegenstände, in der VBB-Geschäftsstelle in der Rheinstraße, durch städtische Mitarbeiter (siehe Foto).

Mit dieser Spende leistete der VBB-Bereich IX, BAAINBw einen wertvollen Beitrag in der Unterstützung der Flüchtlinge in Koblenz. 

Liebe Kolleginnen,

nun ist es eingetreten: das BAAINBw verfügt über keine zivile
Gleichstellungsbeauftragte und damit über keine Person, die mit der
Unterstützung und Beratung der Leitung und der Kolleginnen und
Kollegen in gleichstellungsrechtlichen Fragen gesetzlich beauftragt ist.

Der Präsident des BAAINBw hat mit der übergangsweisen Bestellung
einer Gleichstellungsbeauftragten bis zur Neuwahl deutlich gemacht,
dass er eine vertretungslose Zeit für die denkbar schlechteste aller
Lösungen hält. Dabei folgte er der Prämisse, wie auch schon bei der
Gründung des BAAINBw erfolgreich praktiziert, uns Beschäftigten
eine Möglichkeit der Wahrung unserer Rechte zu ermöglichen.
Damals wurde mit der Vereinbarung eines „Gentlemen Agreement“
ein Übergangspersonalrat für die Zeit bis zu den Personalratswahlen
gebildet und hat sich als Interim bewährt.

Die Gleichstellungsrechte dienen dazu Beschäftigte vor
Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts zu schützen. Die
Aufgabe der Überwachung auf Einhaltung des Bundesgleichstellungs-
gesetzes kann nur durch Personen sichergestellt werden, die
weisungsfrei agieren können. Das verstärkte Engagement von
Vorgesetzten und Personalräten in Sachen Gleichstellung kann die
Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten in keinster Weise ersetzen.

Es irritiert mich, dass die Person, die sich in ihrem Schreiben vom
8. Juli diesen Jahres in größter und schmerzerfüllter Sorge über die
ungewisse Durchsetzung der Gleichstellung im BAAINBw geäußert hat
(siehe Intranet BAAINBw unter Gleichstellung/Aktuelles), Einspruch
gegen die Bestellung einer Interim-Gleichstellungsbeauftragten
erhoben hat.
Damit hat das Agieren einiger weniger Personen im Ergebnis dazu
geführt, dass wir nun einer gleichstellungsbeauftragtenlosen Zeit bis
zu einer Neuwahl gegenüber stehen.

Ist dies wirklich im Sinne aller Beschäftigten?

Diese Frage muss sich jede Beschäftigte und jede Wählerin selbst
beantworten.

Herzliche Grüße

Tanja Frerichs, Frauenvertreterin vbb-baainbw

VBB-Bereich IX

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